1. Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Lieferungen und Leistungen von WE-Dienstleistungen, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
1.2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, WE-Dienstleistungen hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
1.3. Der Kunde erhält spätestens mit der Auftragsbestätigung die jeweils gültigen AGB. Zudem ist die aktuelle Fassung jederzeit auf der Webseite unter www.we-d.de/agb einsehbar. Mit der Auftragsannahme gelten die AGB als akzeptiert.
2. Leistungsbeschreibung und Formate
2.1. Die angebotenen Dienstleistungen umfassen insbesondere die Bereitstellung von analogen und digitalen Werbeflächen, deren Beschaffenheit und Nutzung im jeweiligen Vertrag spezifiziert sind.
2.2. Werbematerialien müssen den von WE-Dienstleistungen angegebenen Anforderungen entsprechen. Für analoge Werbeflächen sind DIN-Formate, insbesondere DIN A1 (59x84cm), Standard. Für digitale Werbeflächen gelten die im Abschnitt "Digitale Werbeflächen" festgelegten Spezifikationen. Sonderformate sind gesondert zu vereinbaren.
3. Genehmigungen
3.1. Sollten für die Kampagne Genehmigungen von Städten und Gemeinden erforderlich sein, werden diese in der Regel von WE-Dienstleistungen eingeholt, sofern nicht ausdrücklich vereinbart wurde, dass der Kunde die Genehmigungen selbst beantragt.
3.2. Die Bearbeitung der Genehmigungen bei den Städten und Gemeinden, inkl. dem Postlaufweg kann teilweise länger als 4 Wochen dauern. Kurzfristige Kampagnen sind nach vorheriger Absprache möglich, es kann aber nicht garantiert werden, dass alle gewünschen Städte und Gemeinden plakatiert werden können.
3.3. Sollte am Tag des geplanten Aushangs keine Genehmigung einer Stadt oder Gemeinde vorliegen, wird in diesem Gebiet keine Plakatierung vorgenommen.
3.4. Die Genehmigungsgebühren der Städte und Gemeinden können entgegen dem Angebot und der Auftragsbestätigung geringfügig nach oben oder unten abweichen. Sofern eine Abweichung nach oben 30,00 € übersteigt, wird der Kunde vor Durchführung der Leistung darüber informiert.
4. Materialbereitstellung und Abholung
4.1. Plakate müssen aus Affichenpapier bestehen. Wird kein Affichenpapier geliefert, fällt eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 0,25 € pro Plakat an.
4.2. Plakate, die auf Tafeln aufgezogen werden sollen, müssen spätestens 10 Werktage vor Kampagnenbeginn bei WE-Dienstleistungen eintreffen.
4.3. Für Plakatierungen auf Dreieckständern müssen die Plakate spätestens 7 Werktage vor Beginn der Kampagne bei WE-Dienstleistungen eintreffen.
4.4. Es wird empfohlen, eine zusätzliche Menge von 10 % der Plakate zu liefern, um Ersatzplakate für eventuelle Verluste oder Beschädigungen bereitzuhalten.
4.5. Kann das Plakat- und Papiermaterial im Nassklebeverfahren nicht verarbeitet werden (z. B. wegen Leuchtfarbenzusätzen, papierfremdem Werkstoffkleber oder Kunststoffüberzügen), ist der Auftraggeber verpflichtet, dies vor Vertragsschluss anzuzeigen und eine gesonderte Vereinbarung darüber zu treffen.
4.6. Der Auftraggeber ist verantwortlich für Form und Inhalt der Motive sowie deren urheberrechtliche und wettbewerbsrechtliche Unbedenklichkeit.
4.7. Auf Wunsch des Kunden können Plakate von WE-Dienstleistungen abgeholt werden. Sofern keine kostenfreie Abholung vereinbart ist, wird die Abholung mit 1,25 € pro gefahrene Kilometer (Hin- und Rückfahrt) ab 76228 Stupferich in Rechnung gestellt.
4.8. Die Rücksendung nicht verbrauchter Plakate erfolgt, sofern der Kunde dies innerhalb von zwei Wochen nach Aushangende schriftlich verlangt. Die Kosten der Rücksendung trägt der Kunde. Plakate, die innerhalb dieser Frist nicht zurückgefordert werden, gehen entschädigungslos in das Eigentum von WE-Dienstleistungen über und können von WE-Dienstleistungen entsorgt werden.
5. Digitale Werbeflächen
5.1. Für digitale Werbeflächen muss der Kunde, sofern nichts anderes vereinbart ist, folgende Dateiformate liefern:
Grafiken: JPG im Format 16:9 (1.920 x 1.080 Pixel) Videos: MP4 im Format 16:9 und in der vereinbarten Länge
5.2. Eine Tonausgabe ist bei digitalen Werbeflächen in der Regel nicht möglich.
5.3. Die Daten müssen spätestens 3 Tage vor Beginn der Kampagne bei WE-Dienstleistungen eingereicht werden, sofern nichts anderes vereinbart ist.
5.4. WE-Dienstleistungen übernimmt keine Haftung für Inhalte der gelieferten Dateien und prüft diese nicht auf Rechtschreibung, Qualität oder Fehler.
6. Aushangtermin und Dauer
6.1. Die Aushangdauer beträgt in der Regel 14 Tage, sofern im Angebot und/oder in der Auftragsbestätigung nichts anderes vereinbart wurde.
6.2. Der vereinbarte Aushangtermin kann sich aus dispositions- oder witterungsbedingten Gründen um maximal 2 Tage nach vorne oder hinten verschieben. Ungeachtet der möglichen Verschiebung wird dem Kunden eine Aushangdauer von mindestens 12 Tagen garantiert.
7. Konkurrenzausschluss
7.1. Der Ausschluss von Wettbewerbern wird nicht zugesichert. WE-Dienstleistungen wird jedoch nach Möglichkeit darauf achten, Plakate von Wettbewerbern nicht unmittelbar nebeneinander anzubringen.
8. Weitergabe von Aufträgen
8.1. WE-Dienstleistungen ist berechtigt, Aufträge oder Teile davon an andere Dienstleister weiterzugeben, sofern dies zur ordnungsgemäßen Erfüllung des Vertrags erforderlich ist.
8.2. Die Weitergabe erfolgt unter der Voraussetzung, dass der beauftragte Dienstleister die erforderlichen Qualifikationen und Standards erfüllt, die mit dem Kunden vereinbart wurden.
8.3. WE-Dienstleistungen bleibt auch bei der Weitergabe von Aufträgen der alleinige Vertragspartner des Kunden und haftet für die ordnungsgemäße Leistungserbringung.
9. Zubehör und Kommissionsware
9.1. WE-Dienstleistungen verkauft Waren, die nach Vereinbarung geliefert werden. Sofern im Angebot und in der Auftragsbestätigung festgelegt, wird die Ware auf Kommission geliefert. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von WE-Dienstleistungen. Kommissionsware wird nur in vollständig verschlossenen Verpackungseinheiten (VPE) zurückgenommen. Wird die Kommissionsware nicht bis zum vereinbarten Termin zurückgegeben, wird die komplette Ware in Rechnung gestellt.
10. Witterungseinflüsse
10.1. Es kann immer wieder vorkommen, dass dauerhaft schlechtes Wetter, insbesondere Dauerregen, die Haltbarkeit der Plakate auf den Plakatträgern beeinträchtigt. In solchen Fällen übernimmt WE-Dienstleistungen keine Verantwortung für das Ablösen der Plakate.
10.2. Bei intensiver Sonneneinstrahlung können Plakate ausbleichen. Auch hierfür übernimmt WE-Dienstleistungen keine Haftung.
11. Fotodokumentation
11.1. Eine Fotodokumentation der aufgehängten Plakate ist nicht standardmäßig in der Leistung enthalten. Die Fotodokumentation muss bei Auftragserteilung gegen Aufpreis gesondert mitgebucht werden. Eine Forderung nach einer Fotodokumentation im Nachhinein ist nicht möglich.
12. Kontrolle der Leistung
12.1. Mit der Rechnung erhält der Kunde eine Liste, die die Anzahl und die Städte und Gemeinden der aufgehängten Plakate dokumentiert.
12.2. Der Kunde ist verpflichtet, die erbrachte Leistung während des vereinbarten Werbezeitraums zu kontrollieren und Beanstandungen umgehend zu melden. Nachträgliche Beanstandungen, die nach Ablauf des Werbezeitraums erfolgen, werden nicht anerkannt und die Leistung gilt als abgenommen.
13. Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen
13.1. Die Rechnungsstellung erfolgt, sofern nichts anderes vereinbart wurde, nach dem Aushang der Plakate.
13.2. Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zu leisten, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
14. Durchführung und Gewährleistung
14.1. WE-Dienstleistungen bemüht sich um eine ordnungsgemäße Durchführung der vereinbarten Leistungen, garantiert jedoch keinen bestimmten Erfolg der Werbeaktion.
14.2. Bei höherer Gewalt oder unvorhergesehenen Ereignissen (z. B. Vandalismus, Diebstahl) übernimmt WE-Dienstleistungen keine Haftung.
14.3. Abweichungen im Aushangzeitraum, bedingt durch logistische Anforderungen, begründen keine Schadensersatzansprüche.
15. Haftung
15.1. WE-Dienstleistungen haftet nur für Schäden, die auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen. Für leichte Fahrlässigkeit wird die Haftung auf vorhersehbare und typische Schäden begrenzt.
15.2. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die rechtliche Zulässigkeit der bereitgestellten Werbematerialien. WE-Dienstleistungen übernimmt keine Haftung für Rechtsverstöße.
16. Druckabwicklung
16.1. Kunden haben die Möglichkeit, Plakate über WE-Dienstleistungen drucken zu lassen. Hierfür wird eine druckfähige Datei im PDF-Format mit der vereinbarten Auflösung benötigt, in der Regel DIN A1 oder DIN A0.
16.2. Die Datei wird ohne separate Prüfung auf Rechtschreibfehler oder andere Fehler verarbeitet. Die Datei wird so gedruckt, wie sie geliefert wird.
16.3. Die Druckdatei muss spätestens 21 Tage vor Beginn der Plakatierung bei WE-Dienstleistungen eingehen. Andernfalls kann ein rechtzeitiger Aushang nicht gewährleistet werden.
17. Stornierung und Widerruf
17.1. Eine Stornierung des Vertrags ist nur mit schriftlicher Zustimmung von WE-Dienstleistungen möglich.
17.2. Bei einer Stornierung nach Auftragserteilung, aber vor Beginn der Kampagne, hat der Kunde die bis zum Zeitpunkt der Stornierung bereits entstandenen Kosten sowie eine Stornogebühr zu bezahlen. Die Höhe der Stornogebühr richtet sich nach dem Zeitpunkt der Stornierung:
Bis 8 Wochen vor Beginn der Plakatierung beträgt die Stornogebühr 15 % des Auftragswerts.
Bis 4 Wochen vor Beginn der Plakatierung beträgt die Stornogebühr 25 % des Auftragswerts.
Weniger als 4 Wochen vor Beginn der Plakatierung beträgt die Stornogebühr 50 % des Auftragswerts.
18. Datenschutz
18.1. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Nähere Informationen sind in der Datenschutzerklärung von WE-Dienstleistungen aufgeführt.
19. Gerichtsstand und anwendbares Recht
19.1. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Der Gerichtsstand ist der Sitz von WE-Dienstleistungen, derzeit Karlsruhe.
20. Schlussbestimmungen
20.1. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
20.2. Nebenabreden bedürfen der Schriftform.